Unfallversicherung Informationen
Dass viele Unfälle zu Hause passieren, ist schon fast eine Binsenweisheit. Tatsächlich ereignet sich mindestens jeder fünfte Unfall im Haushalt und während anderer Freizeitaktivitäten sind es noch einmal doppelt so viele. Bei einem so großen Gefahrenpotenzial lohnt es sich, darüber nachzudenken, ob eine private Unfallversicherung angebracht ist.
Eine gesetzliche Unfallversicherung ist nur dann in der Pflicht, wenn der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz oder auf dem Weg zur Arbeit verunfallt. Abweichungen vom Arbeitsweg oder Tätigkeiten, die nicht zur Arbeit gehören, können den Versicherungsschutz kosten. Um in so einem Fall und auch bei anderen Freizeitaktivitäten versichert zu sein, braucht der Verunfallte eine private Unfallversicherung. So bleibt ein Unfallopfer nicht auf den Kosten für Verdienstausfälle, Behandlungen und Rehabilitation sitzen.
Die Versicherung bietet aber noch mehr. Wenn es erwünscht ist, können Leistungen im Todesfall, bei Invalidität und anderen besonderen Bedingungen erbracht werden. Für Arbeitnehmer, die auch im Privatleben gefährlichen Aktivitäten nachgehen, ist eine private Versicherung von Vorteil. Selbständige sollten diese Möglichkeit auf jeden Fall in Anspruch nehmen. Weiterhin sind auch Kinder oder Menschen ohne Arbeitgeber geschützt, wenn sie sich privat versichern oder abgesichert werden. Hier kommt es meist zu pauschalen Leistungen, die fest sind, da beispielsweise kein Verdienstausfall berücksichtigt werden muss. Sollen Angehörige mitversichert werden, bietet sich eine Familienversicherung an.
Bevor sich ein Interessent für eine Unfallversicherung entscheidet, sollte er die notwendigen Bedingungen genau eingrenzen und seine Situation betrachten. Damit die Versicherung im Schadensfall für ein ausgeglichenes Konto sorgt, müssen beim Abschluss der Unfallversicherung wahre Angaben gemacht werden. Wird nach Vorerkrankungen oder Risiken gefragt, sollten daher wirklich alle Dinge erwähnt werden, die für die Einschätzung des Versicherten wichtig sind. Wer alle Anforderungen erfüllt, hat noch eine große Auswahl an Zusätzen. Krankentagegeld, Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld sind nicht unbedingt notwendig, weil sie sich auch getrennt versichern lassen. Wichtig ist die Absicherung bei Invalidität. Diese sollte nicht nur durch die Grundsumme gedeckt sein, sondern ruhig höher angelegt werden. Der Invaliditätsgrad legt fest, wie viel Geld einem Verletzten von dieser Summe zusteht. Es kann auch ein abgesenkter Invaliditätsgrad für die volle Summe vereinbart werden. Sind alle Punkte in der Unfallversicherung berücksichtigt, müssen nur noch die vertraglichen Fristen eingehalten werden, damit es im Ernstfall keine Probleme gibt.