Motorradversicherung Informationen
Einer der wichtigsten Bestandteile der Motorradversicherung, und daher auch gesetzlich vorgeschrieben, ist die Haftpflichtversicherung. Sollte nämlich der Motorradfahrer einen Unfall verursachen, ist er zum Ersatz des entstandenen Schadens nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch verpflichtet- und zwar unabhängig von seinem Verschulden! Mit dem Abschluss der Haftpflichtversicherung wird garantiert, dass der Geschädigte auch dann dem ihm zustehenden Schadensersatz erhält, sollte der Schädiger wirtschaftlich nicht in der Lage sein, diesen auszugleichen. Gerade bei Unfällen mit dem Motorrad können Schäden in Millionenhöhe entstehen, die den kompletten wirtschaftlichen Ruin des Unfallverursachers bedeuten. Das Unfallrisiko ist nun einmal auf zwei Rädern bedeutend höher als auf vier Rädern. Daher ist der gut überlegte vollständige Versicherungsschutz bei der Motorradversicherung besonders wichtig.
Zusätzlich zu der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung besteht die Möglichkeit, eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abzuschließen, die Schäden an der eigenen Maschine abdeckt. Die Teilkasko ersetzt beispielsweise Hagel- oder Sturmschäden. Ebenso sind die Risiken wie Diebstahl, Raub, Glasbruch oder Feuer abgesichert. Auch der Marderbiss sowie der Zusammenstoß mit Haarwild ist Gegenstand der Versicherungsleistung bei der Teilkaskoversicherung. Die Vollkasko beinhaltet die Leistungen der Teilkasko, sichert aber darüber hinaus noch die selbstverschuldeten Schäden am Motorrad sowie Fahrerflucht unbefugter Personen oder Vandalismus ab.
Die Absicherung auf Reisen sollte ebenso bedacht werden. So bieten viele Versicherungsgesellschaften die so genannte „Mallorca-Police“ in Kombination mit der Haftpflichtversicherung an. Sollte man sich im Urlaub ein Motorrad mieten wollen, so sind in vielen Ländern geringere Mindestdeckungssummen als in Deutschland vorgeschrieben. Diese Police in der Motorradversicherung gleicht sozusagen diese Lücke aus, so dass der fehlende Betrag im Falle eines Unfalls nicht aus eigener Tasche bezahlt werden muss.
Ergänzend soll noch erwähnt werden, dass es nicht nötig ist, die Versicherungsprämie ein ganzes Jahr zu bezahlen, wenn man im Winter sein Motorrad in der Garage stehen lassen möchte. Bei einem Saisonkennzeichen kann die Zeit der Zulassung zwischen zwei bis elf Monaten gewählt werden. Das spart Kosten. Weitere Ausgaben können mit der Vereinbarung eines Selbstbehaltes, der im Regelfall zwischen 150 und 1.000 Euro liegt, reduziert werden. Als Faustregel gilt: Je höher der Selbstbehalt, desto niedriger fällt die Versicherungsprämie aus.
Der vergleichende Blick ins Internet ist auf Grund der Angebotsfülle ein Muss. Zum Teil weichen die Angebote in Bezug auf Leistung und Preis voneinander ab. Es ist besonders wichtig, darüber hinaus darauf zu achten, ob die Gesellschaft auf den „Einwand der groben Fahrlässigkeit“ verzichtet. Sollte nämlich der Motorradfahrer dadurch einen Unfall verursachen, dass er beispielsweise eine rote Ampel überfährt, wird dies juristisch als „grobe Fahrlässigkeit“ angesehen. Das kann eine Leistungsverweigerung der Gesellschaft zur Folge haben. Verzichtet sie jedoch auf den Einwand, wird auch in einem solchen Fall geleistet.