Hausratversicherung Informationen
Eine Hausratversicherung schützt vor zahlreichen Schäden am Hausrat. Dieser besteht aus Haushaltsgegenständen, die zur Einrichtung, zum Gebrauch und zum Verbrauch dienen. Hierunter fallen etwa Einrichtungsgegenstände (z. B. Möbel, Teppiche und Auslegwaren, Bilder, Gardinen und Beleuchtung), Unterhaltungselektronik (z. B. Fernseh- und Radiogeräte, HiFi-Geräte, DVD-Abspiel- und Aufnahmegeräte, PC und Spielkonsolen), Wäsche und Bekleidung, Sport- und Arbeitsgeräte, Besteck und Geschirr, Wertsachen (z. B. Bargeld, Sparbücher, Wertpapiere, Schmuck und Antiquitäten) wie auch Genuss- und Lebensmittel.
Aber auch Gegenstände, die sich nicht unmittelbar in Wohnräumen befinden, sondern beispielsweise in der Garage, auf dem Dachboden oder in einem Abstellraum im Keller weilen, fallen hierunter. Hierzu gehören unter anderem Campingausrüstung, Schlauchboote, Surfgeräte, Flugdrachen, Krankenfahrstühle, Kinderwagen oder Rasenmäher. Ferner fallen auch Gebäudebestandteile wie Einbauküche und sonstige Installationen, die selbst in die Mietwohnung eingebracht wurden, unter den Hausratbegriff.
Eine Hausratversicherung schützt den Hausrat vor dem Verlust oder der Zerstörung durch Sturm, Hagel, Leistungswasser, Vandalismus, Einbruchdiebstahl und Feuer. Auf Wunsch kann auch eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden, die zusätzlich vor Naturgefahren wie Überschwemmung, Schneedruck, Erdbeben, Erdfall, Erdsenkung, Lawinen und Vulkanausbruch finanziellen Schutz gewährt. Nicht versichert bleiben Schäden an Sachen, die fest mit dem Gebäude verbunden sind sowie am Gebäude selbst, da hierfür der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung notwendig ist.
Die Versicherungssumme in der Hausratversicherung wird durch den Wert des Hausrates bestimmt. Dieser sollte gut abgeschätzt werden, da andernfalls im Schadensfall Leistungskürzungen aufgrund Unterversicherung drohen. Im Zweifel empfehlen die Versicherer eine Versicherungssumme von zumeist 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Dieser Betrag basiert auf den durchschnittlichen Wert eines Haushaltes. Die Hausratversicherung ist eine Neuwertversicherung. Der Versicherungsnehmer erhält im Schadensfall somit eine Entschädigung, die dem Wiederbeschaffungspreis der beschädigten oder zerstörten Sache entspricht. Damit entfällt ein Abzug wegen Alter und Verschleiß.
Eine Hausratversicherung bietet über die Außenversicherung auch Schutz außerhalb der eigenen vier Wände. So sind auch Gegenstände umfasst, die sich vorübergehend (je nach Tarif bis zu zwölf Monate) außerhalb der Wohnung befinden. Wird demnach im Hotelzimmer des Versicherten eingebrochen und werden dabei Hausratgegenstände entwendet, so kann dieser Fall der Hausratversicherung gemeldet werden. Vorzuziehen sind Tarife, welche die grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt mitversichern. Andernfalls kann sich der Versicherer im Zweifel auf eine Mitschuld berufen und in Abhängigkeit des Verschuldensgrades die Leistung kürzen oder ganz verweigern.
Geachtet werden sollte auf die Entschädigungsgrenze für Wertsachen. Diese ist in den Versicherungsbedingungen der einzelnen Gesellschaften teils ganz unterschiedlich geregelt. Überspannungsschäden durch Blitz sollten in voller Höhe übernommen werden. Gute Tarife sehen zudem die Mitversicherung von Sengschäden, Trickdiebstahl, Umzugs- und Datenrettungskosten vor.