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Risikolebensversicherung Informationen

Eine Risikolebensversicherung dient im Falle des Ablebens dem finanziellen Schutz der Hinterbliebenen. Demzufolge ist eine Risikolebensversicherung insbesondere für junge Familien und Alleinerziehende unbedingt zu empfehlen. Denn nicht selten hängt die Existenz der Familie von nur einem Einkommen ab. Allerdings können auch verheiratete und unverheiratete Paare für den Fall vorbeugen, dass ein Partner verstirbt.

Nicht selten verlangen Banken bei der Vergabe eines Darlehens den Nachweis einer Risikolebensversicherung als Sicherheit. In diesem Zusammenhang bietet sich der Abschluss einer fallenden Risikolebensversicherung an, die sich laufend der Restschuld anpasst. Hierbei sinken Versicherungssumme und monatliche Raten parallel zur Tilgung des Kredits. Die Höhe der Versicherungssumme sollte sich nach der familiären Situation richten. Empfehlenswert ist bei Alleinerziehenden und jungen Familien eine Absicherung in Höhe von mindestens fünf Brutto-Jahreseinkommen. Ehepaare sollten zumindest drei bis vier Jahresbruttoeinkommen versichern.

Als Unterschied zur kapitalbildenden Lebensversicherung, erfolgt am Ende der Laufzeit keine Auszahlung. Die vereinbarte Summe wird lediglich im Todesfall fällig. Dafür ist eine Risikolebensversicherung deutlich günstiger zu haben. Der Versicherungsnehmer muss sich bei Abschluss dieser Versicherung grundsätzlich einer Gesundheitsprüfung unterziehen. Um die gesundheitlichen Risiken abklären zu können, sind im Antrag diverse Gesundheitsfragen zu beantworten. Gefragt wird unter anderem nach Nervenleiden, Diabetes, Tumoren, organischen Beschwerden, Erkrankungen der Atemwegorgane, HIV-Erkrankung, Bluthochdruck oder einem zurückliegenden Herzinfarkt. Diese Gesundheitsprüfung kann im Ergebnis zu einem Risikozuschlag oder gar zur Ablehnung des Antrags führen. Die Beantwortung dieser Fragen hat stets wahrheitsgemäß zu erfolgen, da andernfalls der Versicherer die Auszahlung der Versicherungssumme aufgrund Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht verweigern kann.

Die meisten Versicherer differenzieren in ihren Tarifen zwischen Rauchern und Nichtrauchern. Erstere müssen aufgrund der höheren Wahrscheinlichkeit einer Erkrankung der Atemwege und Lunge einen höheren Beitrag entrichten. Laut Bedingungen ist derjenige Nichtraucher, der in den letzten 12 oder 24 Monaten (je nach Versicherer) nicht zur Zigarette, Zigarre oder Pfeife gegriffen hat. Risikosportarten wie etwa Sky Diving oder Cliff Climbing können ebenfalls zu einem Risikozuschlag führen.

Die Prämienhöhe wird neben dem Gesundheitszustand ferner auch durch Alter und Geschlecht der versicherten Person beeinflusst. Bei Abschluss der Risikolebensversicherung hat der angehende Versicherungsnehmer das Bezugsrecht festzulegen. Damit wird erklärt, an wen die Versicherungssumme im Todesfall ausbezahlt werden soll. Die Beiträge für eine Risikolebensversicherung können im Rahmen der geltenden Höchstbeträge als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer abgesetzt werden. Der Abschluss dieser Vorsorgeversicherung ist zumeist bis zu einem Alter von 55 Jahren möglich. Einige Versicherer berücksichtigen im Rahmen einer Nachversicherungsgarantie sich ändernde Lebensumstände. So kann die Versicherungssumme, etwa bei Heirat oder Geburt eines Kindes, ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden.

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