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Unfallversicherung Vergleich

Etwa neun Millionen Menschen werden in Deutschland als Folge eines Unfalls verletzt. Rund 70% dieser Unfälle ereignen sich dabei innerhalb der eigenen vier Wände oder in der Freizeit. Das sind etwa 22.000 Unfälle pro Tag. Die Umstände, die hierbei zu den teils schwerwiegenden Verletzungen führen, sind sehr vielfältig. Ein Sturz von der Leiter, der Bruch eines Beines während einer Sportbetätigung oder ein Bandscheibenvorfall infolge des Tragens schwerer Lasten – vor einem Unfall ist niemand gefeit. Die Folgen können hierbei gravierend und beim Ausfall der eigenen Arbeitskraft sogar existenzbedrohend sein. Auf die gesetzliche Unfallversicherung ist nur begrenzt Verlass. Denn diese schützt die Versicherten nur bei Unfällen am Arbeitsplatz sowie auf dem direkten Hin- und Rückweg. Sicherheit bietet hier eine private Unfallversicherung.

Diese schützt den Versicherungsnehmer weltweit und rund um die Uhr sowohl im Beruf wie auch in der Freizeit. Hauptbestandteil einer Unfallversicherung ist die Invaliditätsabsicherung. Diese Summe steht für die Leistung an den Versicherungsnehmer bei Vollinvalidität (=100%). Im Falle einer Verletzung wird eine sogenannte Gliedertaxe zur Beurteilung des Invaliditätsgrades herangezogen. Diese Gliedertaxe ordnet dem Verlust, der vollständigen Funktionsuntüchtigkeit oder der Beeinträchtigung eines Körperteils einen prozentualen Invaliditätsgrad zu. Der Verlust eines Auges geht in der Regel mit einem Invaliditätsgrad von 50% einher. Wird der Invaliditätsgrad mit der Invaliditätssumme multipliziert, ergibt sich die Leistung an den Versicherungsnehmer. Der Versicherungsinteressent sollte Ausschau nach einer verbesserten Gliedertaxe halten. Denn dann wird der Invaliditätsgrad großzügiger beurteilt. Sinnvoll ist auch die Vereinbarung einer Progression. Dies bedeutet, dass die Invaliditätsleistung ansteigt, je schwerer die Invalidität ist. Bei Abschluss einer Unfallversicherung ist darauf zu achten, dass eine Invaliditätsleistung bereits ab 1% Invalidität erbracht wird. Ferner sollten Verrenkungen an Gelenken sowie Muskelzerrungen infolge einer erhöhten Kraftanstrengung ebenfalls als Unfallereignis gelten.

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