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Rürup-Rente Informationen

Die Rürup-Rente, die auch unter dem Begriff Basisrente bekannt ist, gilt neben der Riester-Rente als eine weitere Form der Altersvorsorge, die staatlich gefördert wird und somit die Versorgungslücke im Alter schließen kann.

Grundsätzlich steht die Basisrente jedem offen. Besonders attraktiv ist sie jedoch für diejenigen, die selbstständig oder freiberuflich tätig sind und nicht über das berufsständische Versorgungswerk bzw. über die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) versichert sind. Die Basisrente lohnt sich jedoch auch für Beamte und Angestellte die Steuern sparen möchten.

Angestellte können mit der Rürup-Rente für den Ruhestand ein zusätzliches Vermögen aufbauen und gleichzeitig Steuern sparen. Allerdings müssen die Beiträge für die GRV hierbei unter die Versorgungsaufwendungen (steuerbegünstigt) fallen. Aber auch ältere Menschen können noch von der Rürup-Rente profitieren, auch wenn der Ruhestand bereits näher rückt. Denn mit der Zahlung eines hohen Einmalbetrages kann die Versorgungslücke noch geschlossen und Steuern gespart werden. Für die Rürup-Rente gilt die nachgelagerte Besteuerung. Das bedeutet für den Beitragszahler, dass er Kapital zunächst steuerfrei ansparen kann, die Rente jedoch, die dann im Ruhestand zur Auszahlung kommt, muss er versteuern.

Kommt es zur Arbeitslosigkeit, kann in der Ansparphase die Basisrente nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden. Zudem ist das angesparte Vermögen der Rürup-Rente vor Konkurs und Pfändung geschützt. Die Rürup-Rente ist nicht vererbbar, veräußerbar, beleihbar oder übertragbar und kann nur von dem Beitragszahler selbst in Anspruch genommen werden. Verstirbt dieser, erhält die Versicherungsgesellschaft alle eingezahlten Beiträge plus die bis zu diesem Zeitpunkt erwirtschafteten Rendite. Das kann der Beitragszahler jedoch verhindern indem er eine Todesfallabsicherung abschließt. Sollen zudem die Kinder oder Ehepartner abgesichert werden, bietet sich wiederum ein Hinterbliebenenschutz an.

Auch wenn eine Berufsunfähigkeit eintritt, kann mit der Basisrente vorgesorgt werden, denn die Gesellschaften bieten häufig für diesen Fall zusätzliche Versicherungsleistungen an. Ganz gleich, für welche Variante sich der Beitragszahler letztendlich auch entscheidet, steuerlich gefördert werden auch die Beiträge für die Zusatzversicherungen.

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